Satzung

Satzung des Ethikkomitee der St.-Antonius-Hospital gGmbH

Präambel

Mit der Einrichtung des Ethikkomitees beabsichtigt die St.-Antonius-Hospital gGmbh, den in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen auftretenden ethischen Fragestellungen durch eine regelmäßige und systematische Bearbeitung adäquat Rechnung zu tragen.

Die Auseinandersetzung mit den in der alltäglichen Arbeit immer wieder auftretenden ethischen Fragen ist sowohl Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ärztlichen, pflegerischen und begleitenden Betreuung der Patientinnen und Patienten, als auch Aufgabe aller Führungskräfte.

Das Ethikkomitee versteht sich als ein Instrument, in dem ethische Fragen bearbeitet werden. Als solches bietet es die Chance, in interdisziplinärer und systematischer Weise anstehende oder bereits getroffene Entscheidungen in den Bereichen Medizin, Pflege, Organisation und Ökonomie ethisch zu reflektieren und aufzuarbeiten.

Patienten und deren Angehörige soll das Ethikkomitee die Gewissheit geben, dass in der St.-Antonius-Hospital gGmbH ethische Konflikte ein Forum haben, und von möglichst vielen verschiedenen Perspektiven her beleuchtet werden. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Krankenhauses bietet das Ethikkomitee die Möglichkeit, eine Orientierungshilfe für die eigene Entscheidung im Arbeitsalltag einzuholen.

Die Arbeit des Ethikkomitees basiert auf der Profession ihrer Mitglieder, den Grundlagen der Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche und dem Leitbild der St.-Antonius-Hospital gGmbH.

Grundlagen des Handelns des Ethikkomitees sind u.a. die ethischen Prinzipien:

- Menschenwürde
- Lebensschutz (Integrität von Leib und Leben)
- Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrecht
- Diskriminierungsverbot
- Gleichheitsgebot und Verteiligungsrecht

§ 1 Zusammensetzung des Ethikkomitees

Dem Ethikkomitee sollten mindestens angehören:

je ein Vertreter

  • des ärztlichen Dienstes
  • des Pflegedienstes
  • der Seelsorge
  • des Sozialdienstes
  • der Verwaltung

sowie

  • ein Jurist (evtl. von extern) und
  • ein niedergelassener Arzt (z.B. MQN oder Homecare)

Das Ethikkomitee soll mindestens sechs und nicht mehr als zwölf Personen umfassen.

Das Ethikkomitee wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

Des Weiteren wählt das Ethikkomitee aus seiner Mitte einen Schriftführer. Diese Amtszeit beträgt ein Jahr. 

Die Mitglieder des Ethikkomitees erhalten spezifische Schulungen zur Ethik und sollen die Möglichkeit erhalten, einmal jährlich an einer Fortbildung zu ethischen Themen teilzunehmen.

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre. Danach sind die Mitglieder von einer Wiederwahl nicht ausgeschlossen. Die Mitglieder werden durch die Geschäftsleitung berufen. Das Ethikkomitee hat ein Vorschlagsrecht.

Neben den ordentlichen Mitgliedern können zusätzlich und zeitweise interne oder externe Personen als Berater hinzugezogen werden, sofern es für die Entscheidung des konkreten Falles von den Mitgliedern des Ethikkomitees für sachdienlich gehalten wird. Über die Hinzuziehung dieser Personen entscheiden die Mitglieder des Ethikkomitees mit Mehrheit. Bei evtl. Honorarfragen ist die Betriebsleitung hinzuzuziehen. Die hinzugezogenen Berater und Sachverständigen haben bei der Entscheidung kein Stimmrecht.

§ 2 Grundregeln zur Arbeitsweise des Ethikkomitees

Die Mitglieder des Ethikkomitees sind frei von äußerlichen Beeinflussung und dienstlichen Zwängen.

Die Betriebs- und Geschäftsleitung gewährleistet die freie und ergebnisoffene Arbeit des Ethikkomitees.

Die Sitzungen des Ethikkomitees sind nicht öffentlich.

Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über die Beratungen und die als vertraulich bezeichneten Unterlagen verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für Personen, die vom Ethikkomitee als Sachverständige hinzugezogen werden.

Wenn für ein Mitglied des Ethikkomitees oder für eine andere Person, die an der Sitzung teilnimmt, bei der Behandlung einer speziellen Frage ein Interessens- oder Loyalitätskonflikt auftritt, ist dies dem Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen. Das Mitglied hat sich bei Abstimmungen zu dem entsprechenden Punkt zu enthalten.

§ 3 Sitzungen

Das Ethikkomitee trifft sich mindestens vierteljährlich zu seiner ordentlichen Sitzung; außerordentliche Sitzungen sind je nach Dringlichkeit möglich.

Die Einberufung, Einladung und Leitung der Sitzung erfolgt durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter. Mit der Einladung ergeht eine Tagesordnung an die Mitglieder. Jedes Mitglied hat das Recht, für die Sitzung Tagesordnungspunkte zu benennen. Diese sind dem Vorsitzenden zehn Tage vor dem geplanten Sitzungstermin schriftlich mitzuteilen, in Eilfällen vorab auch telefonisch.

Über die Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll geführt. Das Protokoll wird den Mitgliedern des Ethikkomitees, sowie der Betriebs- und Geschäftsleitung zur Kenntnis zugeleitet. Neben dem Abstimmungsergebnis ist der Betriebs- und Geschäftsleitung auch die anonyme Darstellung der ggf. vorliegenden unterschiedlichen Sichtweisen im Ethikkomitee vorzulegen.

Das Ethikkomitee kann in allen sich ergebenden ethisch relevanten Fragestellungen von jedem Mitarbeiter, von der Betriebs- und Geschäftsleitung und auch von Patienten und Angehörigen angefragt werden und daraufhin in Aktion treten.

Personen, die eine Anfrage eingereicht haben, erhalten eine mündliche und schriftliche Rückmeldung zu ihrer Anfrage durch den Vorsitzenden des Ethikkomitees oder dessen Stellvertreter.

§ 4 Ziele und Aufgaben des Ethikkomitees

Das Ethikkomitee unterstützt die Mitarbeiter in ethischen Fragestellungen, z.B.

  • durch Anregungen und Durchführung von Fortbildungen
  • durch Vortragsveranstaltungen
  • durch eine adäquate Implementierung ethischer Leitlinien (z.B. Leitfaden zum Umgang mit Patientenverfügungen, Orientierungsleitfaden Sterbebegleitung)
  • durch hausspezifische ethische Leitlinienentwicklungen
  • durch geeignete Öffentlichkeitsmaßnahmen

Wiederholte Voten in ähnlichen Fragestellungen können das Ethikkomitee dazu veranlassen, ethische Empfehlungen zu erarbeiten und diese an die Betriebs- und Geschäftsleitung weiterzuleiten. Diese entscheidet darüber, ob es diese Empfehlungen für die St.-Antonius-Hospital gGmbH übernimmt und in Kraft setzt.

Das Ethikkomitee sorgt für die strukturelle Verankerung ethischer Fallbesprechungen vor Ort und die Ausbildung ausreichend vorhandener Moderatoren, deren Aufgabe es sein wird, die Fallbesprechungen zu moderieren. Die Protokolle der ethischen Fallbesprechungen auf den Stationen gehen in anonymisierter Form dem Ethikkomitee zu.

§ 5 Beschlussfassung

Das Ethikkomitee fasst seine Beschlüsse durch die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Zur Beschlussfassung ist eine Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt.

§ 6 Inkraftsetzung / Änderungen

Die vorliegende Satzung des Ethikkomitees tritt mit der Unterzeichnung durch die Betriebs- und Geschäftsleitung in Kraft.

Satzungsänderungen können vom Ethikkomitee vorgeschlagen werden und bedürfen der Zustimmung durch die Betriebs- und Geschäftsleitung.

 

Eschweiler, 01.10.2018

Ethikkomitee

St.-Antonius-Hospital gGmbH

Dechant Deckers Str. 8
52249 Eschweiler

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02403 76 - 1119

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