Im St.-Antonius-Hospital gibt es seit 1972 eine Arbeitnehmervertretung. Seit 2013 gibt es eine gemeinsame Mitarbeitervertretung für das Hospital und das EuregioRehaZentrum (ERZ) GmbH. Die Interessen der schwerbehinderten Mitarbeiter werden durch die Schwerbehindertenvertretung wahrgenommen. Die Mitarbeiter der KVA GmbH haben 2011 ihren eigenen Betriebsrat gewählt.
Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist das gewählte Vertretungsorgan der Mitarbeiter des St.-Antonius-Hospitals Eschweiler und des EuregioRehaZentrums gGmbH. Im April 2017 wurde die gemeinsame MAV für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt und besteht aus 15 Mitgliedern.
Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung werden in der Mitarbeitervertretungsordnung des Bistums Aachen (MAVO) geregelt, die unser Bischof in Aachen in Kraft gesetzt hat und zu deren Anwendung sich die katholischen Arbeitgeber mit der Anwendung der Grundordnung für katholische Krankenhäuser verpflichtet haben.
„Der Dienst in der katholischen Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung in besonderer Weise zur vertrauensvollen Zusammenarbeit und gegenseitiger Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben darauf zu achten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe der Einrichtung soll auch die Mitarbeitervertretung bei den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern das Verständnis für den Auftrag der Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft eintreten.“
Die Anwendung der MAVO verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung gleichermaßen. Daraus ergeben sich folgende Rechte und Pflichten:
Dabei arbeitet die gemeinsame Mitarbeitervertretung eng mit der Schwerbehindertenvertretung und der Jugendvertretung zusammen. Zu ihren Sitzungen trifft sich die MAVzweimal im Monat. Die Sitzungen sind nicht öffentlich und die Mitglieder der Mitarbeitervertretung sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der KVA-Betriebsrat ist Vertrauensorgan für Mitarbeiter der KVA GmbH Küche und Restaurant Akzente. Im April 2017 ist der Betriebsrat zuletzt für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt worden und besteht aus sieben Mitgliedern.
Die Rechte und Pflichten des Betriebsrats werden im Betriebsverfassungsgesetz (BTRVG) geregelt.
Die Anwendung des BTRVG verpflichtet Dienstgeber sowie Betriebsrat gleichermaßen. Daraus ergeben sich folgende Rechte und Pflichten:
Zu seinen Sitzungen trifft sich der Betriebsrat einmal im Monat. Die Sitzung ist nicht öffentlich.
Vorsitzender Joachim Griebel
Tel.: 02403 76 - 2042
Tel.: 02403 76 - 1132
Fax: 02403 76 - 1121
Vorsitzender Norbert Schallenberg
Tel.: 02403 76 - 1702
Fax: 02403 76 - 1108