Der in den letzten Jahren zunehmend inflationär verwendete Begriff „Zentrum“ ist weder gesetzlich noch inhaltlich exakt definiert und somit ist der Begriff „Zentrum“ leider auch nicht geschützt. Es besteht die Gefahr, dass jeder etwas anderes unter einem Zentrum versteht. Jedenfalls weckt der Begriff „Zentrum“ beim Patienten die Erwartung einer besonders qualifizierten Behandlung. Darum darf der Begriff Zentrum nicht leichtfertig verwendet werden. Nur wenn die Zentrumsbildung auch tatsächlich eine substanzielle Veränderung des Leistungsangebotes zur Folge hat, ist das Gütesiegel Zentrum keine Mogelpackung.
Die Bildung von Zentren lässt sich ganz überwiegend auf zwei Gründe zurückführen.
1. Die Spezialisierung
Sehr komplexe (z.B. onkologische Erkrankungen) oder selten vorkommende Erkrankungen sollen nicht an jedem Standort behandelt werden. Der Gesetzgeber fordert und fördert (krankenhausplanerisch) die Einrichtung von Behandlungszentren im Sinne von Kompetenzzentren, die sich auf die Behandlung spezieller Krankheitsbilder besonders gut verstehen. Die Spezialisierung geht meist einher mit einer strukturierten und verbindlichen interdisziplinären oder sogar sektorübergreifenden Zusammenarbeit, einer besonderen apparativen Ausstattung und nachgewiesener medizinischer Fachkompetenz.
2. Die Konzentration
Für Krankenhausbetriebe wird zudem eine medizinisch und wirtschaftlich sinnvolle Konzentration von gleichartigen Fällen (z.B. Endoprothetik) angestrebt. Die Zusammenfassung von homogenen Patientenkollektiven kann innerhalb eines Krankenhauses erfolgen oder überbetrieblich innerhalb eines Versorgungsgebietes. Medizinischer Vorteil: Eine große Zahl von Studien zeigt einen positiven Zusammenhang zwischen der Fallzahl und der erreichten Ergebnisqualität (sogenannter Erfahrungskurveneffekt). Betriebswirtschaftlicher Vorteil: Hier liegt die fundamentale Erkenntnis zugrunde, dass für den wirtschaftlichen Erfolg eine optimale Betriebsgröße erforderlich ist. Kleine Einheiten haben regelmäßig komparative Kostennachteile gegenüber großen Abteilungen. Durch die Zusammenlegung von homogenen Patientenkollektiven können die Kosten je Behandlungsfall gesenkt werden. (sog. Fixkostendegressionseffekt)
Um eine sinnvolle Zentrenbildung zu unterstützen, werden für bestimmte Krankheitsbilder vom gemeinsamen Bundesausschuss konkrete Mindestmengen pro Einrichtung vorgegeben (z.B. bei Kniegelenks-Totalendoprothesen: 50 pro Jahr). Unsere Organzentren werden zudem regelmäßig von den entsprechenden medizinischen Fachgesellschaften (re-)zertifiziert, so dass Sie hier sicher sein können, dass unsere Zentren auch halten, was Sie sich davon versprechen.
Michael Hanke
Akademisches Lehrkrankenhaus der RWTH Aachen
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