Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Im Unterschied zur üblichen Fußpflege steht beim Podologen nicht die Kosmetik, sondern die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fußgesundheit im Vordergrund. Bei jeder Behandlung werden die Füße gründlich untersucht:
Die Kosten für eine podologische Behandlung können von der Krankenkasse nur bei der Diagnose "Diabetisches Fußsyndrom" mit Polyneuropathie und/oder peripherer arterieller Verschlußkrankheit übernommen werden. Der Hausarzt oder Diabetologe kann hierfür die podologische Behandlung gemäß "Heilmittelverordnung 13" verordnen. Die Erstverordnung beinhaltet zunächst drei Behandlungen, eine Folgeverordnung für maximal sechs weitere Behandlungen kann ausgestellt werden.
Die Podologin arbeitet eng mit anderen medizinischen Berufsgruppen wie Ärzten, Krankengymnasten, Orthopädieschuhmachern etc. zusammen.
Zum weiteren Aufgabengebiet der Podologin gehören neben der Anamnese und Untersuchung sowie Nagelschnitt und Hornhautabtragung auch spezielle Behandlungen wie z.B.:
Preise nach Aufwand und auf Anfrage.
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Akademisches Lehrkrankenhaus der RWTH Aachen
Podologische Praxis
Adresse:Englerthstr. 49
52249 Eschweiler
Telefon:02403/76 1888
(Anrufbeantworter)
Sie können die Praxis auch vom St.-Antonius-Hospital aus über ausgewiesene Wegweiser durch einen unterirdischen Gang erreichen.