Zuhören, auswerten und gemeinsam mit den Betroffenen Unterstützung organisieren. Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe zur Sicherstellung der erforderlichen Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein Pflegegeld beantragen.
In diesem Fall schreibt das Sozialgesetzbuch XI nach
§ 37.3 Beratungsbesuche durch einen zugelassen Pflegedienst vor. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, optimale Pflege sowie die Entlastung der pflegenden Angehörigen sicherzustellen. Zu einem solchen, für sie kostenlosen Beratungsgespräch, können Sie uns gerne anfordern.
Bereichsleitung Pflegeberatung
Schwester Irene Djantar wird Sie zu Hause aufsuchen und Sie in vertrauter Umgebung zu folgenden Themen beraten:
Akademisches Lehrkrankenhaus der RWTH Aachen
ServiceZentrum Häusliche Pflege
Adresse:Dechant-Deckers-Str. 8
52249 Eschweiler
Eingang:
Englerthstraße 49
Telefon:02403 76-1175
Wir sind für Sie da!
Liebevolle Betreuung
im eigenen Zuhause