Die gesetzliche Grundlage für die Zuordnung der Krankenhausmitarbeiter zu den vorgenannten Dienstarten ist die Krankenhausbuchführungsverordnung in der Fassung vom 24.03.1987, zuletzt geändert am 25.05.2009.
Der Verordnungsgeber hat bisweilen Mühe, mit den Entwicklungen im Gesundheitswesen Schritt zu halten. Neue Berufsgruppen, wie zum Beispiel die medizinischen Dokumentationsassistenten, finden sich oftmals erst mit reichlich Verspätung in den Zuordnungsvorschriften wieder. Darüber hinaus haben Krankenhäuser auch Ermessensspielräume. So kann beispielsweise die EDV sowohl dem Technischen Dienst als auch dem Verwaltungsdienst zugeordnet werden. Dies ist für den überbetrieblichen Vergleich (Benchmark) wichtig zu wissen.
Die Qualifikationsprofile und -anforderungen in den Krankenhaus-Verwaltungsbereichen entsprechen inzwischen der freien Wirtschaft bzw. der Industrie. Aufgrund der demographischen Entwicklung und des medizintechnischen Fortschritts wächst das Gesundheitswesen weiterhin dynamisch und wird in der Zukunft aller Voraussicht nach auch immer internationaler. Darum ergeben sich in den nächsten 10 Jahren spannende berufliche Entwicklungsperspektiven gerade auch für Hochschulabsolventen.
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