Die Aufnahme im Krankenhaus als Notfall

Anlaufstelle für operative Notfälle ist das Operative Notfallzentrum, Tel.: 76-1201

Notfälle aus dem Internistischen Bereich versorgt die Internistische Notaufnahmestation, Tel.: 76 1501

Dies gilt sowohl, wenn Sie spontan und ohne ärztliche Einweisung ins Krankenhaus kommen, als auch, wenn der diensthabende niedergelassene Arzt bzw. das MQN (Medizinisches Qualitätsnetzwerk der niedergelassenen Ärzte Eschweiler = Notdienstpraxis) Sie dringend zur stationären Aufnahme ins Krankenhaus eingewiesen hat.

Es wäre gut, wenn Sie hier auch als Privatpatient Ihre Versichertenkarte dabei hätten. Nehmen Sie jedoch keine Umwege in Kauf, um die Versichertenkarte zu besorgen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung im Notfall oder im organisierten Notfalldienst die gesetzlich vorgeschriebene Praxisgebühr in Höhe von 10,-- € anfällt.
Wenn Sie im laufenden Quartal durch Vorlage einer Quittung bereits eine ärztliche (nicht zahnärztliche) Notfallbehandlung belegen können, dann ist für alle folgenden Notfallbehandlungen in diesem Quartal keine Praxisgebühr mehr zu zahlen.

Sofern Sie eine Einweisung von einem niedergelassenen Arzt haben, bitte auch diese mitbringen.

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Akademisches Lehrkrankenhaus der RWTH Aachen

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