Betriebsrente

Sicherheit für Ihre Zukunft – mit Ihrer Betriebsrente

Sie möchten auch im Ruhestand finanziell abgesichert sein und nicht auf die schönen Dinge des Lebens verzichten? Wenn Sie als Arbeitnehmer jedoch heute oder in Zukunft vom aktiven Erwerbsleben in den Ruhestand treten, können Sie mit der gesetzlichen Rentenversicherung allein Ihren gewohnten Lebensstandard nicht aufrechterhalten. Aufgrund der stufenweisen Absenkung des Rentenniveaus, der künftig höheren Rentenbesteuerung und den Kürzungen, die mit der Anhebung der Regelaltersrente auf das 67. Lebensjahr verbunden sind, wird eine zusätzliche Altersversorgung immer wichtiger.

Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK)

Punkt für Punkt gut versorgt

Das St.-Antonius-Hospital unterstützt seine Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersversorgung. Zu Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses melden wir Sie bei der KZVK an. Nach einer Mindestversicherungszeit von 60 Monaten leistet die Zusatz-versorgungskasse nicht nur in den klassischen Rentenfällen des Alters, sondern auch bei Erwerbsminderung (Invalidität) und Todesfall an die Hinterbliebenen. Dies kostet Sie keinen zusätzlichen Beitrag. Das St.-Antonius-Hospital zahlt monatlich 4 % aus dem ZVK-pflichtigen Bruttoeinkommen für Sie in die betriebliche Altersversorgung ein. Ab einem bestimmten Entgelt wird darüber hinaus ein Erhöhungsbetrag gezahlt.

Freiwillige Zusatzrente

Gönnen Sie sich einen angenehmen Ruhestand

Sie haben die Möglichkeit, sich neben der Betriebsrente der KZVK noch eine weitere Zusatzrente im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung aufzubauen und sich mit staatlicher Förderung noch weitere Rentenvorteile zu verschaffen. Mit jedem Beitrag, den Sie einzahlen, erwerben Sie Versorgungspunkte. Der Regelbeitrag beträgt 480 € jährlich. Zahlen Sie mehr als den Regelbeitrag ein, werden Ihnen mehr Versorgungspunkte gutgeschrieben – ist Ihr Betrag niedriger, erhalten Sie weniger Versorgungspunkte. Außerdem hängt die Anzahl der Versorgungspunkte von Ihrem Alter im jeweiligen Jahr der Beitragsentrichtung ab.

Entgeltumwandlung

Steuerersparnis durch Bruttoentgeltumwandlung

Ein Teil Ihres Bruttoentgeltes (max. 2.640 € für 2010 und darüber hinaus zusätzlich 1.800 € nach dem Alterseinkünftegesetz, abzgl. Arbeitgeberbeitrag für die Betriebsrente) wird als Beitrag in die KZVK eingezahlt. Dadurch sparen Sie auf Dauer Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. So erzielen Sie eine beachtliche Versorgungsleistung, auf die allerdings im Rentenalter Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten sind. Da die Steuersätze im Ruhestand in der Regel geringer sind, kann sich hier eine erhebliche Steuerersparnis ergeben. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, zahlt das St.-Antonius-Hospital einen Zuschuss in Höhe von 13 % des umgewandelten Betrages.

Ansprechpartner

Noch Fragen? Wir informieren Sie gerne!

Wenn Sie Fragen zur betrieblichen Altersversorgung haben, rufen Sie an oder schreiben Sie direkt der KZVK:

KZVK

Kirchliche Zusatzversorgungskasse
des Verbandes der Diözesen Deutschlands

Am Römerturm 8, 50667 Köln

Postfach 102064, 50460 Köln

Telefon:  0221-2031590

Fax:         0221-2031270

Internet:   www.kzvk.de

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