Bis vor wenigen Jahren wurden Nierentumoroperationen nur dann organerhaltend durchgeführt, wenn dem Patienten im Falle einer vollständigen Entfernung der Niere die Dialysepflicht gedroht hat, meist also bei Patienten mit nur noch einer Niere.
Inzwischen gilt als gesichert, dass die Teilentfernung der Niere der Komplettentfernung auch dann vorzuziehen ist, wenn eine gesunde Gegenniere vorhanden ist, somit auch keine sofortige Dialysepflicht droht.
Wenn die Tumorlokalisation eine Teilentfernung erlaubt, führen wir deshalb eine organerhaltende Operation durch.