Narkose in der Geburtshilfe

In der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe gibt es jährlich etwa 700 Geburten. Bei den meisten Geburten ist ein Anästhesist nicht erforderlich.

Muss ein Kaiserschnitt durchgeführt werden, steht dazu 24 Stunden ein Narkosearzt zur Verfügung.

Auch hier finden alle modernen Verfahren einer Allgemein- und Regionalanästhesie Anwendung. Unter Beachtung der besonderen Situation legen wir Wert auf die geringst mögliche medikamentöse Belastung für Mutter und Kind. Daher bevorzugen wir bei einem geplanten Kaiserschnitt ein rückenmarksnahes Verfahren (Spinal- oder Periduralanästhesie).

Ist schnelles Handeln erforderlich, weil es mütterliche oder kindliche Probleme gibt, führen wir eine Vollnarkose durch.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, bei einer „normalen“ Entbindung auf Wunsch der Patientin einen sog. Periduralkatheter (PDA) zur schmerzarmen Geburt zu legen.

Dazu wird ein dünner, weicher und flexibler Kunststoffschlauch in die Nähe des Rückenmarkkanals gebracht. Das Legen dieses Katheters ist schmerzarm, weil es in örtlicher Betäubung durchgeführt wird (siehe Abb. 1 - 3).

Zunächst werden die Haut und das darunter liegende Gewebe mit einem örtlichen Betäubungsmittel narkotisiert (Abb. 1), anschließend über eine Führungskanüle der Kunststoffschlauch geschoben (Abb. 2). Ist er an der richtigen Stelle platziert, wird die Kanüle über den liegenden Schlauch (PDK) zurückgezogen und es bleibt nur der Kunststoffschlauch liegen (Abb. 3).

An diesen wird nun ein Filtersystem angeschlossen, um Verunreinigungen durch Keime zu vermeiden. Abschließend wird der Kunststoffschlauch noch mit Pflasterstreifen festgeklebt, damit er nicht verrutschen kann.

Über diesen Schlauch kann man nun Medikamente verabreichen, die die Schmerzen unterdrücken aber eine aktive Mitarbeit der Schwangeren zulässt, d. h. Motorik und Sensibilität bleiben erhalten.

Die Medikamente, eine Kombination von Lokalanästhetika in niedriger Konzentration mit einem weiteren Schmerzmittel, können so dosiert werden, dass sogar ein Umhergehen der Schwangeren möglich ist, falls die Patientin das wünscht.

Die erste Injektion wird durch den Anästhesisten vorgenommen, die weitere Versorgung mit Schmerzmedikamenten erfolgt durch die Ärtze/-innen der gynäkologischen Klinik.

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