Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Im Unterschied zur üblichen Fußpflege steht beim Podologen nicht die Kosmetik, sondern die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fußgesundheit im Vordergrund. Bei jeder Behandlung werden die Füße gründlich untersucht:
Liegen Deformitäten vor?
Ist die Haut geschlossen oder gibt es offene Wunden?
Wie sieht die Hornhaut aus?
Hat der Patient Hühneraugen oder Schwielen?
Leidet der Patient unter einem Nagelpilz?
Welche Strümpfe und Schuhe werden getragen?
Die Kosten für eine podologische Behandlung können von der Krankenkasse nur bei der Diagnose "Diabetisches Fußsyndrom" mit Polyneuropathie und/oder peripherer arterieller Verschlußkrankheit übernommen werden.Der Hausarzt oder Diabetologe kann hierfür die podologische Behandlung gemäß "Heilmittelverordnung 13" verordnen. Die Erstverordnung beinhaltet zunächst drei Behandlungen, eine Folgeverordung für maximal sechs weitere Behandlungen kann ausgestellt werden. Die Podologin arbeitet eng mit mit anderen medizinischen Berufsgruppen wie Ärzten, Krankengymnasten, Orthopädieschuhmachern etc. zusammen.
Zum weiteren Aufgabengebiet der Podologin gehören neben der Anamnese und Untersuchung sowie Nagelschnitt und Hornhautabtragung auch spezielle Behandlungen wie z.B.:
Die Behandlung eingewachsener Nägel, z.B. mit Tamponaden oder Spangentechnik,
die Behandlung von Hühneraugen,
die Warzenbehandlung,
die Verabreichung hornhautaufweichender Packungen,
die Nagelprothetik mit Zweikomponentenmaterial,
das Erstellen von Druckschutz,
das Anfertigen von Orthosen aus Silikonkautschuk zur Korrektur von Fehlstellungen oder zur Entlastung der Füße,
die Absprache und enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt bzw. der Fußambulanz bei Patienten mit offenen Wunden.